Schritte nach der Vergewaltigung

Schritte nach der Vergewaltigung

Was helfen kann …

Menschen reagieren auf eine erlebte Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung unterschiedlich. Manche wirken gefasst und ruhig, andere weinen und ziehen sich zurück. Es gibt nicht die Standardreaktion oder eine Richtige.

Ein erster hilfreicher Schritt bei der Bewältigung ist für viele, nicht mit ihren Gefühlen und Gedanken allein zu bleiben, sondern sich Unterstützung zu suchen. Eine Möglichkeit kann sein, bei einer Vertrauensperson über all das zu reden, was passiert ist. Manche möchten oder können auch noch nicht über das Erlebte sprechen. Hier ist es wichtig, nicht zu drängen, sondern den Betroffenen die Zeit zu geben, die sie brauchen.


Was wichtig ist …

Wahrscheinlich wollen Sie sich nach einer Vergewaltigung/sexuellen Nötigung am liebsten verkriechen, sich „den Dreck“ abwaschen und mit niemandem über das Erlebte sprechen. Es ist jedoch wichtig, sich so schnell wie möglich untersuchen zu lassen, um eventuelle Verletzungen umgehend behandeln zu können, Schmerzen zu lindern sowie Klärungs- und Präventionsmaßnahmen hinsichtlich möglicher Infizierungen mit Krankheiten einzuleiten.

Auf diese Weise können zudem Beweismittel, die sich nur innerhalb der ersten 24 Stunden nach der Tat nachweisen lassen, für eine Anzeige gesammelt werden. Obwohl es Ihnen vielleicht sehr unangenehm ist und schwerfällt: waschen und duschen Sie sich nicht vor der Untersuchung. Bewahren Sie alle getragenen Kleidungsstücke und alles, was Sie am Körper getragen haben auf und reinigen Sie Ihre Kleidung nicht.

Auch wenn Sie nach dem Erlebten noch nicht wissen, ob Sie Anzeige erstatten möchten oder nicht, können Sie nach der Tat -möglichst innerhalb von 24 Stunden- über das Projekt „Pro Beweis“ kostenfrei und anonym Spuren sichern. Diese sind dann, sollten Sie sich für eine Anzeige zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, abrufbar. Bei der ärztlichen Untersuchung lassen Sie sich die einzelnen Untersuchungsschritte von der Ärztin oder dem Arzt erklären und alle Befunde schriftlich attestieren. Diese Art der Spurensicherung setzt nicht automatisch eine Strafanzeige in Gang. Eine Anzeige ist noch bis zu 20 Jahre nach der Tat möglich.

 
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