Die Ethik Richtlinien
sichtbar. Fachzentrum gegen sexualisierte Gewalt e.V. orientiert sich an folgenden Grundwerten:
Art. 3 GG Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Niemand darf wegen seines Geschlechtes (…) benachteiligt oder bevorzugt werden.
Art. 2 GG (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Oberste Maxime ist die Arbeit für die Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen und die Wendung gegen jede Form von Gewalt.
Arbeitsgrundsätze sind Parteilichkeit, Transparenz und Sicherung von Frauenräumen. Selbstverwaltung und Autonomie sind wesentliche Arbeitsprinzipien.
Zweck des Vereins ist die Planung und Durchführung von Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung von Mädchen, Jungen und Frauen, die sexualisierte Gewalt erfahren haben oder davon bedroht sind sowie zur Prävention und zur allgemeinen Aufklärung o.g. Thematik.
Ziele des Vereins sind die Verbesserung der Situation von sexualisierter Gewalt Betroffener, sexualisierte Gewalt gegen Frauen, Mädchen und Jungen zu vermindern und Gewaltstrukturen aufzubrechen.
Präambel: Bedeutung der Ethik-Richtlinien
Die Ethik-Richtlinien von sichtbar. Fachzentrum gegen sexualisierte Gewalt e.V. bilden den ethischen Rahmen der Arbeit der Mitarbeiterinnen. Sie haben zum Ziel, Mitarbeiterinnen ethisch zu sensibilisieren und Orientierung zu geben sowie die Klientinnen zu informieren, welches Verhalten von Mitarbeiterinnen erwartet werden kann und soll. Damit umfassen die Ethik-Richtlinien Empfehlungen und Verpflichtungen.
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Ethik-Richtlinien von sichtbar. Fachzentrum gegen sexualisierte Gewalt e.V.
